Das Anmeldeverfahren für eine Psychotherapie
Die Kontaktaufnahme
Sie haben eine oder mehrere Adressen von Psychotherapeuten, die für Sie in Frage kommen, gefunden. Rufen Sie den Psychotherapeuten Ihrer Wahl an. Häufig werden Sie mit einem Anrufbeantworter verbunden sein und die Zeiten genannt bekommen, zu denen Sie den Therapeuten persönlich sprechen können (in meinem Falle können sie zur ersten Kontaktaufnahme auch eine
E-Mail schreiben). Ein wichtiger Punkt im ersten Telefongespräch ist die Frage, ob überhaupt ein Therapieplatz in absehbarer Zeit frei ist.
Erscheint Ihnen die Wartezeit zu lange (es kann durchaus mehrere Monate dauern), müssen sie sich nach einem anderen Psychotherapeuten umsehen. Sind prinzipiell Therapieplätze frei, so ist abzuklären ob die verfügbaren regelmässigen Stundentermine für Ihren persönlichen Terminkalender passend sind. Danach können Sie ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren.
Grundsätzlich gilt, dass erst wieder zwei Jahre nach abgeschlossener Therapie ein erneuter Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden kann.
Das erste Gespräch
Bringen Sie zu diesem
Termin Ihre Versichertenkarte mit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Selbstzahlenden Privatpatienten wird dieses Gespräch gemäß GOP in Rechnung gestellt. Bis zu fünf Vorgespräche (probatorische Sitzungen) sind vor einem Therapieantrag möglich. Während dieser Zeit können Sie selbst als auch der Therapeut prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint ("die Chemie stimmt") und ob die gewählte therapeutische Methode für Sie die richtige ist.
Sie können gleichzeitig mit mehreren Therapeuten Vorgespräche führen.
Die Entscheidung
Da die Qualität
der therapeutischen Beziehung direkt einen Einfluß auf das erwartbare
Therapieergebnis hat, sollten Psychotherapien nicht gegen das innere Gefühl
"erzwungen" werden, indem Patient oder Therapeut die inneren Bedenken
einfach beiseite schieben. Das Risiko, daß eine so begonnene Therapie
unbefriedigend verläuft, wäre groß. Es ist wesentlich besser
für einen Patienten, unter solchen Umständen bei einem anderen
Therapeuten, einen neuen Anlauf zu machen.
Bei einer positiven Beantwortung aller Fragen, sowohl vom Patienten als
auch vom Therapeuten, kann die Entscheidung zu einer Psychotherapie getroffen
und ein Therapieantrag an die Kasse gestellt werden. Für den Antrag
ist auch ein Konsiliarbericht des Hausarztes notwendig. Sie erhalten dazu
ein Formular von Ihrem Therapeuten, welches Ihr Hausarzt ausfüllen
und zurückschicken muss.
Die Behandlung
Die Behandlung kann
beginnen, sobald der Therapieplatz frei geworden ist und die Bewilligung
von der Krankenkasse bzw. die Zusage zur Kostenübernahme von Beihilfestellen
oder privaten Krankenversicherungen vorliegt.
Bei Privatbehandlungen sollte der Patient bereits vor oder spätestens
nach dem ersten Beratungsgespräch mit seiner Krankenversicherung Kontakt
aufnehmen und klären, mit welchen Versicherungs- und Erstattungsleistungen
er rechnen kann und mit welchen nicht. In ungünstigen Tarifen kann
es vorkommen, daß Privatversicherte eine Psychotherapie vollständig
selbst finanzieren müssen. Der Therapeut wird Ihnen bei der Klärung
dieser Fragen behilflich sein.