Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Rahmen einer Psychotherapie
Zu allen zugelassenen Psychotherapeuten haben Sie seit dem
1.1.1999 ohne ärztliche Überweisung direkten Zugang mit der Chipkarte
Ihrer Krankenkasse, die dann auch die Kosten für die Probesitzungen
übernimmt. Nach fünf Sitzungen müssen Sie sich entscheiden,
ob Sie die Therapie bei diesem Therapeuten fortführen möchten,
da Ihr Therapeut dann bei Ihrer Krankenkasse einen Therapieantrag stellen
muss. Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen
bis zu folgenden Höchstgrenzen übernommen:
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Verhaltenstherapie 80 Stunden
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Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 100 Stunden
-
Psychoanalyse 300 Stunden
Die Kassen bewilligen diese Zeiträume nicht auf einmal, sondern in
einzelnen Abschnitten, über die jeweils ein Gutachter entscheidet.
Der Antrag wird immer vom Therapeuten gestellt.
Patienten, die nicht in den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind,
müssen die Behandlung als Privatpatienten selbst bezahlen. Sie sind
in der Regel über eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe
für Beamte versichert, so daß sie die Therapiekosten später
meistens komplett oder teilweise erstattet bekommen.
Die Leistungen privater Krankenversicherungen sind je nach Tarif aber sehr
unterschiedlich. In ungünstigen Fällen werden keine Kosten für
Psychotherapie übernommen und ein Patient muß die Finanzierung
seiner Psychotherapie komplett selbst tragen.
Für selbstzahlende Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach
der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)
oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gebühren
für psychotherapeutische Leistungen sind in beiden Gebührenordnungen
identisch.
Generell gilt, dass nur die wissenschaftlich anerkannten
Psychotherapieverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert
werden.